Videoüberwachung, die einfach funktioniert.
Kamerasysteme für Haus, Hof und Betrieb: geplant, montiert und eingerichtet.
01 · Für wen
Typische Situationen.
Haus und Grundstück
Einfahrt, Eingang, Garten: Überblick, wenn du nicht da bist.
Betrieb, Hof, Lager
Zufahrten und Außenflächen sinnvoll abdecken.
Bestehende Anlage
Erweitern, neu einrichten oder Fehler beheben.
Gewerbegrundstück
Firmengelände, Parkplatz und Zufahrt im Blick, auch außerhalb der Arbeitszeit.
Haustiere
Hund und Katze im Blick, wenn du unterwegs bist, im Garten oder im Haus.
Haustür und Klingel
Wer steht vor der Tür? Türklingel mit Kamera und Anzeige auf dem Handy.
Ferienhaus und Zweitwohnsitz
Nach dem Rechten sehen, auch wenn du weit weg bist.
Garage und Carport
Fahrzeuge, Werkzeug und Einfahrt im Blick.
Baustelle und Werkstatt
Material und Maschinen schützen, wenn niemand vor Ort ist.
02 · Leistungsumfang
Was ich für dich mache.
- Beratung und Konzept
- Montage und fachgerechte Verkabelung, auch von Solarpanelen
- Einrichtung von Rekorder, App und Fernzugriff
- Datenschutzgerechte Auslegung
- Erweiterung bestehender Systeme
Rechtliche Vorgaben zur Videoüberwachung werden vor der Umsetzung fachlich geprüft.
03 · Ablauf
In drei Schritten.
04 · Systeme
Kameraarten kurz erklärt.
Dome
Unauffällig, robust, ideal unter Dachüberständen. 180° Sicht, optimal für Höfe und Parkplätze.
Bullet
Gut sichtbar, große Reichweite, typisch für Außenwände.
Schwenk-Neige
Bewegliche Kameras für große Flächen und Höfe.
Optischer Zoom
Kameras mit optischem Zoom liefern gestochen scharfe Bilder auch auf sehr große Entfernung.
05 · Fragen
Häufige Fragen.
Was ist rechtlich zu beachten?
Videoüberwachung zum Schutz von Personen und Eigentum kann zulässig sein. Entscheidend sind der konkrete Zweck, der Aufnahmebereich und die Verhältnismäßigkeit. Die Überwachung muss auf das nötige Maß beschränkt sein. Öffentliche Straßen und Gehsteige dürfen grundsätzlich nicht mitgefilmt werden, Nachbargrundstücke ohne Zustimmung jedenfalls nicht. Bei Wohnungseigentum müssen alle Eigentümer zustimmen, bei Mietobjekten ist eine Interessenabwägung nötig.
Für rein persönliche oder familiäre Tätigkeiten kann die Haushaltsausnahme der DSGVO gelten. Sie wird restriktiv ausgelegt und greift bei Aufnahmen im öffentlichen Raum regelmäßig nicht.
Soweit die Datenschutzvorschriften gelten, sind unter anderem Rechtsgrundlage, Kennzeichnung und Schutz vor unbefugtem Zugriff zu beachten. Die Überwachung muss durch gut sichtbare Schilder oder Aufkleber gekennzeichnet sein, bevor man den Bereich betritt. Als Richtwert für die Speicherdauer nennt die Datenschutzbehörde 72 Stunden. Das ist keine pauschale Erlaubnis: Je länger gespeichert wird, desto besser muss es begründet sein. Eine Meldung der Anlage an die Datenschutzbehörde ist nicht nötig, der Betreiber beurteilt die Zulässigkeit selbst.
Auch die Weitergabe oder Veröffentlichung von Aufnahmen ist gesondert zu beurteilen. Aufnahmen dürfen nicht im Internet oder in sozialen Medien veröffentlicht werden, um jemanden zu suchen. Die Personenfahndung ist den Sicherheitsbehörden vorbehalten.
Besondere Regeln am Arbeitsplatz
Videoüberwachung zur Kontrolle von Mitarbeitern ist absolut unzulässig (§ 12 Abs. 4 Z 2 DSG). Eine Anlage aus berechtigten Sicherheitsgründen muss erforderlich und verhältnismäßig sein. Pausenräume, Küchen, Umkleiden und WC-Zugänge dürfen während der Arbeitszeit nicht überwacht werden.
Werden dabei Beschäftigte erfasst, sind zusätzlich die arbeitsrechtlichen Vorgaben zu prüfen (§ 96 ArbVG, § 10 AVRAG), je nach Fall eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat oder die Zustimmung der betroffenen Beschäftigten. Das ersetzt die datenschutzrechtliche Prüfung nicht. Eine Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis gilt außerdem meist nicht als freiwillig.
Meine Unterstützung
Ich berücksichtige bei der technischen Planung die Kameraausrichtung, geeignete Sichtschutzmasken und passende Löschmöglichkeiten. Die rechtliche Zulässigkeit des konkreten Betriebs muss vor der Inbetriebnahme geklärt werden. Das ist keine Rechtsberatung.
Weitere offizielle Informationen:
Videoüberwachung durch Private (oesterreich.gv.at)
Foto und Video, FAQs der Datenschutzbehörde (dsb.gv.at)
Brauche ich Strom und Netzwerk am Montageort?
Das hängt vom Kamerasystem ab:
- PoE-Kameras: Ein Netzwerkkabel überträgt Strom und Bilddaten. Eine Steckdose direkt bei der Kamera ist nicht erforderlich.
- WLAN-Kameras mit Netzteil: Du brauchst eine Stromversorgung und ausreichend guten WLAN-Empfang.
- Akku- und Solarkameras: Sie können ohne festen Stromanschluss eingesetzt werden. Je nach Modell erfolgt die Verbindung über WLAN oder Mobilfunk.
Ich prüfe die vorhandenen Anschlüsse, den Montageort und deine Anforderungen und empfehle dir eine passende Lösung.
Funktioniert das auch ohne Cloud?
Ja. Mit einem geeigneten Kamerasystem werden deine Aufnahmen direkt vor Ort gespeichert, zum Beispiel auf einer Speicherkarte, einem Netzwerk-Videorecorder oder einem kompatiblen NAS-System. Für diese lokale Aufzeichnung brauchst du kein kostenpflichtiges Cloud-Abo.
Auch von unterwegs kannst du auf Livebilder und gespeicherte Aufnahmen zugreifen. Voraussetzung sind eine stabile Internetverbindung am Kamerastandort und auf deinem Smartphone oder Computer sowie ein passend eingerichteter Fernzugriff. Ich kümmere mich um die Einrichtung. Je nach System und Konfiguration können dafür Dienste des Herstellers genutzt werden.
Was kostet eine Anlage?
Einfache Kameralösungen sind bereits ab ca. 150 € möglich. Der konkrete Gesamtpreis hängt vom gewählten Kameramodell, der Anzahl der Kameras, dem Montage- und Verkabelungsaufwand sowie der gewünschten Speicherung ab.
Du erhältst ein individuelles Angebot, das die enthaltenen Geräte, Materialien, Montage- und Einrichtungsleistungen sowie gegebenenfalls Anfahrtskosten nachvollziehbar ausweist. Mögliche laufende Kosten erkläre ich dir vorab. Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten stimme ich mit dir ab.
Funktionieren die Kameras auch bei Dunkelheit?
Ja, mit einem geeigneten Kameramodell. Kameras mit Infrarot-Nachtsicht liefern auch bei völliger Dunkelheit Schwarz-Weiß-Aufnahmen. Für farbige Nachtaufnahmen benötigen geeignete Modelle etwas Umgebungslicht oder eine zusätzliche Beleuchtung, beispielsweise einen integrierten Scheinwerfer.
Wie gut Personen und andere Details erkennbar sind, hängt unter anderem von der Entfernung, der Beleuchtung und dem Kameramodell ab. Ich stimme die Kamera und ihren Montageort auf den gewünschten Überwachungsbereich ab.
Kann ich vorhandene Kameras oder Kabel weiterverwenden?
Das ist je nach vorhandener Anlage möglich. Ich prüfe, ob deine Kameras, Kabel und Aufnahmegeräte technisch geeignet und mit der geplanten Erweiterung kompatibel sind. Geräte unterschiedlicher Hersteller lassen sich nicht immer mit allen Funktionen kombinieren.
Schick mir dafür möglichst die Modellbezeichnungen und Fotos der vorhandenen Anschlüsse. So kann ich einschätzen, welche Komponenten weiterverwendet werden können und wo eine Ergänzung oder ein Austausch sinnvoll ist.
Wie läuft die Planung und Installation ab?
Zuerst besprechen wir, welche Bereiche du schützen möchtest und welche Funktionen dir wichtig sind. Anhand deiner Angaben, Fotos oder bei Bedarf einer Besichtigung prüfe ich die Montageorte und vorhandenen Anschlüsse.
Anschließend erhältst du ein individuelles Angebot. Nach deiner Beauftragung montiere und konfiguriere ich die vereinbarten Komponenten, richte die Speicherung und den gewünschten Fernzugriff ein und prüfe die Funktionen. Bei der Übergabe zeige ich dir, wie du Livebilder ansiehst, Aufnahmen wiedergibst und die wichtigsten Einstellungen bedienst.
Was passiert bei einem Internetausfall?
Bei einem reinen Internetausfall kann die lokale Aufzeichnung weiterlaufen, solange die Stromversorgung und die benötigten Verbindungen zwischen Kamera und Speicher bestehen bleiben.
Die lokal gespeicherten Videos kannst du später innerhalb der eingestellten Speicherdauer ansehen. Fernzugriff und Benachrichtigungen über das Internet stehen während des Ausfalls nicht zur Verfügung. Sobald die Internetverbindung wiederhergestellt ist, kannst du über den eingerichteten Fernzugriff auch wieder von unterwegs auf die Aufnahmen zugreifen.
Was passiert bei einem Stromausfall?
Bei einem Stromausfall fallen netzbetriebene Kameras und Recorder ohne zusätzliche Stromversorgung aus. Akkukameras können je nach Modell und Akkustand weiter lokal aufzeichnen.
Auf Wunsch berücksichtige ich eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV). Diese kann Kameras, Recorder und benötigte Netzwerkgeräte für eine begrenzte Zeit weiterversorgen. Die mögliche Überbrückungsdauer hängt von der angeschlossenen Leistung und der Kapazität der USV ab.
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- Rupert Grossegger
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